Was bedeutet KFO?
Unsere Zähne haben eine wirklich eindrucksvolle Stellung in unserem Leben. Von Geburt an beeinflussen sie nicht nur die Gesundheit des gesamten Körpers sondern auch die Harmonie unseres Gesichtes, prägen unsere Sprache, die persönliche Ausstrahlung und somit den Gesamteindruck eines Menschen. Allerdings kommen längst nicht alle mit einem perfekten Gebiss auf die Welt. Abhilfe schafft hier die Kieferorthopädie (KFO), die jedem zu gesunden Zähnen und einem strahlenden Lächeln verhelfen kann – in fast jedem Alter. Dazu bedarf es allerdings einiges mehr als Zahnspangen oder –klammern:
Die KFO ist ein Fachgebiet der Zahnmedizin und befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Wobei es vor dem schönen Aussehen gerade stehender Zähne vor allem um die Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger gesundheitlicher Faktoren geht. Ziel der KFO ist neben einem Optimum an Ästhetik immer das regelrecht funktionierende Gebiss, das bei richtiger Pflege möglichst lange gesund bleibt.
Die Veränderungen der Zahnstellung beginnen wachstumsbedingt im frühsten Kindesalter. Der Gang zum Facharzt für Kieferorthopädie bereits mit fünf oder sechs Jahren kann also nicht nur Zeit und Mühen sondern später vor allem Kosten sparen. Zwar beginnt eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel erst mit acht oder neun Jahren – während des Zahnwechsels und vor Abschluss des Kieferknochen-Wachstums. Frühzeitig erkannten Fehlstellungen (beginnender Offener Biss, Rück- oder Vorbiss des Unterkiefers, Seitlicher Kreuzbiss) kann jedoch häufig bereits mit spielerischen Muskelübungen, einfachen Maßnahmen wie Mundvorhofplatten oder einfachen herausnehmbaren Zahnspangen entgegen gewirkt werden. Bei einem späteren Behandlungsbeginn kommt der kleine Patient je nach Ausprägungsgrad der Fehlstellung dann meist nicht mehr um eine aufwendige kieferorthopädische Behandlung herum.
Warum KFO?
Die richtige und vor allem regelmäßige Zahnpflege von Kindesbeinen an ist der Grundstein für gesunde Zähne. Doch nicht nur die Pflege sondern auch die Stellung der Zähne im Kiefer und die Lage von Ober- zu Unterkiefer sind maßgeblich für das gesunde und richtige Funktionieren des Kauapparates.
Mögliche Fehlstellungen und ihre Folgen: Enge und schief stehende Zähne stören nicht nur die Ästhetik des Gesichtes, sie erschweren durch schwer zugängliche Nischen zudem die Reinigung des Mundraumes und sind durch Zahnbeläge verstärkt karies- und paradontosegefährdet.
Fehlerhafte Zahnkontakte können zu einer Überlastung des Zahnhalte-Apparates führen, die Paradontose begünstigen und damit einen frühzeitigen Zahnverlust.
Ein inkompetenter, mangelnder Lippenschluss begünstigt die Mundatmung und damit eine größere Anfälligkeit gegen Erkältungskrankheiten, erhöhte Kariesanfälligkeit und fehlerhaftes Wachsen der Kiefer.
Falsche Zahnstellungen sind vor allem im Frontbereich häufig von einer fehlerhaften Zungenlage und -funktion und von falschen Schluckmustern sowie unkorrekter Aussprache begleitet.
Fehlerhafte Zahnkontakte beeinträchtigen die Kaufunktion und damit die Verdauungsfunktion. Reizungen des Magen-Darmtraktes können die Folge sein.
Fehlstellungen der Kiefer können schmerzhafte Verspannungen der Gesichts- und Kaumuskulatur bewirken.
Fehlbelastungen im Kiefergelenk können Schmerzen und Verspannungen im Bereich der gesamten Wirbelsäule, Kopf- und Gesichtsschmerzen, Tinnitus und Schwindel mit bedingen. Eine durch Zahnschiefstand oder falsche Kieferlage beeinträchtigte Harmonie des Gesichtes kann zu vermindertem Selbstwertgefühl bis hin zu Depressionen führen.
Worauf Eltern achten sollten
Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien können erblich bedingt sein. Weitaus häufiger jedoch sind sie auf Angewohnheiten wie Daumenlutschen oder vorzeitigen Milchzahnverlust durch Karies zurückzuführen. Bleiben diese an sich kleinen Sünden unerkannt und unbehandelt, finden sie sich später meist in ausgeprägterer Form wieder. Daher sollten Eltern bei ihren Kindern gezielt auch darauf achten, ob diese mit ihrem Verhalten eventuelle Fehlstellungen herbeiführen oder diese gar fördern:Das Daumenlutschen kann durch Druck auf Gaumen und Oberkiefer einen so genannten Offenen Biss verursachen. Dem nuckelnden Säugling daher lieber einen Beruhigungssauger geben und auch diesen spätestens mit drei Jahren absetzen.
Angewohnheiten wie Beißen oder Saugen an den Lippen, Fehlfunktionen der Zungen oder auch falsche Schluckgewohnheiten führen unbehandelt ebenfalls zu Zahnfehlstellungen. Fallen Milchzähne - beispielsweise wegen Karies - verfrüht aus, rutschen die Nachbarzähne einfach in die Lücke und verengen so den Platz für den nachrückenden bleibenden Zahn - eine Zahnfehlstellungs-Anomalie ist die Folge. Um so wichtiger ist da neben der "zahnfreundlichen" Ernährung zum einen die richtige Zahnpflege. Und zwar von Anfang an. Zum anderen sollten auch kleine Kinder ihre Eltern beim Gang zum Zahnarzt begleiten und zumindest kariesprophylaktisch betreut werden. Fehlentwicklungen können so noch frühzeitiger erkannt und mit der Überweisung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie rechtzeitig behandelt werden.
Die Diagnose
Um das tatsächliche Ausmaß von Anomalien und den Umfang der nun erforderlichen Behandlungsmaßnahmen zu erkennen, müssen zunächst unterschiedliche Befunde zur Funktion von Lippen, Zunge und Zahnreihen erhoben werden. Ebenso ist die Stellung von Ober- und Unterkiefer und die Lage der Kiefer zueinander sowie der Zustand der Kiefergelenke zu klären. Die Ergebnisse dieser Befunde sind als kieferorthopädische Diagnose individuelle Basis der dann zu wählenden Behandlungsmethoden und -geräte. Hier ist eine qualifizierte Weiterbildung und Erfahrung des Fachzahnarztes für Kieferorthopädie notwendig.
Zu den Diagnosemethoden gehören: Abformungen von Ober- und Unterkiefer zur Ermittlung des Umfangs der Fehlstellungen (Kiefermodellanalyse)
- Fixierung der Kieferlage
- Herstellung und Metrische Analyse der Kiefermodelle
- Übersichts-Röntgenaufnamen
- Fernröntgen-Seitenaufnahmen und in Ausnahmefällen Fernröntgen-Frontalaufnahmen
- Profil- und En face-Fotografien, Fotos der Zähne
manuelle und ggf. auch instrumentelle FunktionsanalyseDie Kiefermodell-Analyse: Um den genauen Umfang der Fehlstellungen zu bestimmen werden jeweils von Ober- und Unterkiefer Abdrücke genommen und die Kiefermodelle genau vermessen. Zwischenbefunde dienen als Dokumentation des Therapiefortschrittes.
Die Fernröntgen-Analyse: Aufnahmen des Schädels geben Aufschluss über die Lage der Kiefer im Gesichtsschädel und zueinander. Bei Heranwachsenden zeigen die Aufnahmen das Wachstumsmuster und sind somit besonders wichtig für die Therapieplanung und den zu erwartenden Behandlungsverlauf.
Funktions-Analysen: Eine manuelle Funktionsanalyse stellt den Zusammenhang einer Zahn- und Kieferfehlstellung, der damit möglicherweise verbundenen Kiefergelenkstörung (cranomandibuläre Dysfunktion) und die Auswirkung auf die Wirbelsäule (craniovertebrale Dysfunktion) fest. Mittels instrumenteller Funktions-Analyse wird die Lage der Kiefer im Schädel naturgenau und individuell mittels Modell, auf den Artikulator übertragen um darin die Funktion des Kauorgans nachzuahmen.
Foto-Analysen: Bezugslinien und Messungen verdeutlichen an einer Fotografie die Abweichungen zu einem „harmonischen Gesicht“ und sind somit wichtiges Hilfsmittel für Überlegungen zu funktionellen und ästhetischen Verbesserungen.
Die Behandlung
Ergebnis der intensiven und umfangreichen Diagnose ist der individuelle Behandlungsplan. Dieser legt die jetzt folgenden einzelnen Schritte der Behandlung fest, bestimmt Behandlungsmethoden und benötigte Apparaturen und sollte mit Ihnen als Eltern durchgesprochen und abgestimmt werden. Schließlich werden Sie wie Ihr Kind mit Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung in den kommenden 3-4 Jahren viel Zeit und Mühe auf deren Erfolg einsetzen. Über diesen Zeitraum erstreckt sich in der Regel die aktive kieferorthopädische Behandlung mit herausnehmbaren oder festsitzenden Geräten. Gefolgt von einer passiven Behandlungszeit zur Sicherung und Stabilisierung der neuen Zahnstellung (Retentionszeit).
Während der aktiven Behandlungszeit sind neben der intensiven Mitarbeit des Patienten (Einhalten der Tragezeiten der Apparaturen, intensive Zahn- und Mundhygiene) regelmäßige Kontrollsitzungen (alle 3-8 Wochen) erforderlich. Sollte im Rahmen der Behandlung die Entfernung von Zähnen oder ein anderer kieferchirurgischer, zahnärztlicher oder paradontalchirugischer Eingriff notwendig sein, so erfolgt dies nur auf ausdrückliche und schriftliche Anweisung des behandelnden Kieferorthopäden an den ausführenden Zahnarzt, Kieferchirurgen oder Paradontologen. Neben dem Behandlungsplan erhalten sie einen verbindlichen Kostenplan, den Sie überprüfen und an Ihre Krankenkasse oder private Krankenversicherung übermitteln. Erst danach beginnt die Behandlung.
Die Gebühren
Privatversicherte Patienten bekommen Behandlungsgebühren
- abhängig vom der Erstattungsstelle, deren Zahlungsmoral und dem jeweiligen Tarif - mehr oder weniger erstattet.
Gesetzliche Kassen: Wer bei einer kieferorthopädischen Behandlung noch Zuschuss zur Grundversorgung erhält, hängt vom Bedarfsgrad (KIG) ab. Es gibt 5 Grade. Ab Grad 3 ist Kassenzuschuss möglich.
Die Einstufung von 1 oder 2 sagt allerdings nichts über
- die medizinische Notwendigkeit oder Schwierigkeit,
- den Kiefergelenksbefund (Risiken, Knirschen/Knacken u.a.m.)
- die Risiken bei Unterlassung der Regulierung.