Zusatzversicherung vor dem 1. Beratungsgespräch
Der Abschluß einer Zusatzversicherung ist nach erfolgtem Beratungsgespräch nicht mehr möglich!
Eine Zusatzversicherung vor dem ersten Beratungsgespräch ist sinnvoll, da aufgrund der 2001 eingeführten Kieferorthoädischen-Indikations-Gruppen (KIG) nur noch "schwerwiegende Fehlstellungen" von ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden wie zum Beispiel:
- Überbisse größer als 6 mm,
- extreme Engstände, Kreuzbisse,
- im Kieferknochen verlagerte Zähne usw.
Häufig werden vom kieferorthopädischen Laien Zahnfehlstellungen als "extrem" angesehen.
Nach Vermessung handelt es sich jedoch um keine Kassenleistung
BEISPIELE:
KEINE KASSENLEISTUNG weil.....
Was sollten Sie beim Abschluss einer Zusatzversicherung beachten?
Es gibt keine rein kieferorthopädischen Versicherungen
Es gibt nur Zahnzsatzversicherungen für Kinder und Jugendliche, die mehr oder weniger den gesamten zahnmedizinischen Bereich abdecken. (ab 11 € monatlich)
Vor dem Abschluss sollten folgende Kriterien berücksichtigt werden:
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Kieferorthopädische Leistungen sollten mitversichert sein.
(nur wenige Zusatzversicherungen haben kieferorthopädische Leistungen eingeschlossen)
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Die Zusatzversicherung sollte mindestens 80 % übernehmen,
(da in 3-4 Jahren Behandlungszeit 4000 € - 6000 € anfallen können!)
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Vorsicht bei der Leistungsbegrenzung im Kleingedruckten!!!
(Das bedeutet, obwohl eine Zusatzversicherung 80% bis 100% der Leistungen verspricht, findet man oft im Kleingedruckten den Hinweis: " nur 500 € pro Kalenderjahr" oder " die Kostenübernahme für den gesamten kieferorthopädischen Fall ist auf 2000€ begrenzt.)
Häufig begrenzen die Zusatzversicherungen ihre Leistung.
So gibt es Versicherungen, die 100% Kostenübernahme versprechen und letztendlich nur bis zu 1500€ pro Behandlungsfall übernehmen!
Andererseits gibt es Versicherungen die 90% der anfallenden Kosten ohne jegliche Begrenzung übernehmen.
Bevor Sie also einen Abschluss tätigen, befragen Sie hierzu den Berater ihres Vertrauens.